Mitglied werden

Mitglieder im Netzwerk Öffentlichkeitsarbeit können werden:


A Juristische Personen:

•    Kirchen, Kirchenkreise, Kirchengemeinden, kirchliche Werke und Einrichtungen, kirchliche Gruppen,
            – die hauptamtlich Öffentlichkeitsarbeit betreiben und
            – die über eine eigene Organisationseinheit Öffentlichkeitsarbeit (Referat, Abteilung                      
               etc.) verfügen inklusive Personal und Haushalt.

•    Sonstige juristische Personen, die für die öffentliche Kommunikation der Kirche und ihrer Ämter, Werke und Einrichtungen tätig sind.


B Natürliche Personen:

•    Personen, die sich für die öffentliche Kommunikation der Kirche und ihrer Ämter, Werke und Einrichtungen einsetzen.

Der Beitrag für juristische Mitglieder beträgt mindestens 100,-- Euro jährlich, der Beitrag für persönliche Mitglieder beträgt mindestens 50,-- Euro jährlich.

Die Mitgliedschaft kann formlos bei der Geschäftsführung des Netzwerks Öffentlichkeitsarbeit beantragt werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.


Antragsformular

Art der Mitgliedschaft
Hiermit beantrage ich die Mitgliedschaft im Netzwerk Öffentlichkeitsarbeit als
Angaben zur Tätigkeit im Bereich Öffentlichkeitsarbeit bzw. zur Institution, Einrichtung o.ä., für die Mitgliedschaft beantragt wird: